Skip to main content

Am 16. März 2025 entscheidet Hofheim über die Zukunft der Stadt: die Bürgermeisterwahl steht an. Doch nicht jede Wählerin und jeder Wähler kann am Wahltag im Wahllokal sein. Die gute Nachricht: Mit der Briefwahl bleibt niemand von der Wahl ausgeschlossen. In diesem Beitrag erkläre ich, wie einfach Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Briefwahlunterlagen beantragen: So geht’s

Wer verhindert ist, am Wahltag persönlich zu wählen, kann ab dem 03. Februar 2025 einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Mit Ihrer Wahlbenachrichtigung:
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein vorgedrucktes Formular. Dieses können Sie ausfüllen und einreichen.
  2. Per formlosen Antrag:
    Beantragen Sie die Briefwahl schriftlich per Brief, Postkarte, Telefax oder E-Mail. Wichtig: Geben Sie Ihren Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift an. Die Adresse lautet:
    Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Wahlbüro
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim
  3. Online:
    Auch online können Sie den Wahlschein bequem beantragen: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6436007.
  4. Persönlich im Briefwahlbüro:
    Ab dem 03. Februar 2025 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro in der Elisabethenstraße 3 beantragen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, direkt vor Ort Ihre Stimmen abzugeben.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:

  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
  • Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
  • Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung helfen lassen.
  • Sollten die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse (z. B. ins Ausland) geschickt werden, geben Sie diese bei der Beantragung an. Beachten Sie jedoch, dass die Postlaufzeiten variieren können.
  • Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum 14. März 2025, 13:00 Uhr möglich.
  • Der rote Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 16. März 2025, um 18:00 Uhr, im Rathaus-Briefkasten eingegangen sein.

Briefwahl – Ihre Stimme zählt!

Die Briefwahl ist eine großartige Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben, auch wenn Sie am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen können. Nutzen Sie diese Option und gestalten Sie die Zukunft Hofheims mit!