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Wahlberechtigt bei der Bürgermeisterwahl in Hofheim am Taunus sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Wochen in Hofheim am Taunus haben. Eine rechtzeitige Eintragung ins Wählerverzeichnis ist ebenfalls erforderlich.